Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Nach einem Arbeitsunfall kümmert sich das Reha- Team mit einer intensiven Therapie und arbeitsplatzbezogenen Inhalten um Sie und den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die EAP kann als „kleine Reha" (Behandlungsdauer pro Tag ca. 2-3 Stunden) über folgende Kostenträger erbracht werden:

  • Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei


Inhalte der EAP sind die Medizinische Trainingstherapie, sowie Maßnahmen der Physiotherapie und der Physikalischen Therapie. An Ihrem ersten Therapietag erhalten Sie Ihren Therapieplan für die gesamte Dauer der EAP.

Die Dauer einer EAP beträgt für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen für die erste Verordnung 14 Tage. Bei den anderen Kostenträgern entscheidet der behandelnde Arzt, wie viele Behandlungstage beantragt werden.


Ihr Weg zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie
Verordnungen für privat Versicherte können vom niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.

Wird die EAP zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung durchgeführt, muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen.

Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie - lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir den Aufnahmetermin.

Bei Privatverordnungen helfen wir Ihnen gerne bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach telefonisch oder kommen Sie vorbei.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt.

Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen behilflich sein können.

Sprechen Sie uns an, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Bei der arbeitsplatzbezogenen muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR) für Versicherte der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine medizinische Rehabilitation, in der nicht nur Funktions- und Strukturstörungen beseitigt oder kompensiert werden, sondern vielmehr auch konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert sind.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat ein weiteres Element in der Rehabilitation entwickelt, die es den Patienten nach einem Arbeitsunfall erleichtern soll an den Arbeitsplatz zurückzukehren, die ABMR (Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation).

Im Folgenden einige Informationen (Auszüge Handlungsanleitung der ABMR vom 02.02.2012):

Indikation
Die ABMR ist insbesondere indiziert bei:

  • Menschen, die körperlich arbeiten
  • Menschen mit spezifischen körperlichen Arbeitsbelastungen (einseitig monoton und/oder koordinativ beanspruchende Tätigkeiten) im Bereich der verletzten Körperregion
  • Erst-Arbeitsunfähigkeits-Prognose > 112 Tagen (16 Wochen) unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren wie z.B. Alter, Begleiterkrankungen etc.
  • in Fällen mit zeitlicher Überschreitung der Erst-Arbeitsunfähigkeits-Prognose


Therapieelemente

  • Ergotherapie (Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
  • Workhardening
  • Arbeitssimulationstraining (durch ein speziell geschultes Team aus der Krankengymnastik, Medizinische Trainingstherapie und Ergotherapie)
  • Praxistraining bei denen der Rehabilitand die physischen Behandlungsergebnisse aus den verschiedenen Bereichen in Übungen, die den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen, umsetzt.


Voraussetzung, Beginn und Therapiegrundsätze
Erste Voraussetzung für die Durchführung der ABMR ist eine ausreichende medizinische Grundbelastbarkeit (beginnend mit 3 Stunden pro Tag) für die Ausführung der körperlich beanspruchenden Therapiebestandteile.

Zusätzliche Voraussetzung ist die Prognose des Erreichens der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich innerhalb der nächsten 4 Wochen. In Fällen, die absehbar zur ABMR führen, finden die zuvor notwendigen therapeutischen Maßnahmen, insbesondere die EAP, sinnvoller Weise schon in einer zugelassenen ABMR- Einrichtung statt, um arbeitsplatzbezogene Therapieformen rechtzeitig in die medizinische Rehabilitation zu integrieren.

Das Training beschränkt sich nicht nur auf die verletzte Struktur, sondern bezieht den ganzen Körper ein. Ggf. wird durch Erlernen und Einüben von geeigneten Bewegungsabläufen ein verbleibendes Defizit kompensiert und so eine optimale Leistungsfähigkeit erreicht.

Für weitere Informationen stellen wir gerne hier unseren Flyer zur Verfügung.