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Anschlussheilbehandlung (AHB)

AHB der Rentenversicherungsträger

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Und wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Fahrrad fahren?
Die Anschlussrehabilitation, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, dient dazu, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und Sie möglichst rasch wieder fit für Ihr soziales und berufliches Leben zu machen.
Bei ambulanten Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung auf medizinische Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten der Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussreha angetreten werden.
Der Kostenträger im Falle einer Anschlussheilbehandlung ist die Rentenversicherung. Sowohl um die Kostenübernahme der Rentenversicherung, als auch um die Anmeldung im Reha-Zentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.
Sollten Sie unsere Reha-Einrichtung nicht selbstständig oder mit Hilfe von Angehörigen erreichen können, klärt der Sozialdienst für Sie, ob Sie den Fahrdienst unserer Einrichtung nutzen können.