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Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR)
AMR der Krankenkassen
Häufig reichen bei gravierenden orthopädischen Beschwerden und Schädigungen, wie beispielsweise chronische Rückenbeschwerden oder nicht operierte Schultererkrankungen, Behandlungen im Rahmen der Heilmittelversorgung nicht aus. Mit einer AMR erfahren Sie eine umfassende und intensive medizinische Betreuung um dessen Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw. einer wesentlichen Verschlechterung entgegenzuwirken.
Ihr Weg zu einer AMR
Der Antrag für eine ambulante medizinische Rehabilitation wird von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Orthopäden gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht.
Die Krankenkasse prüft zunächst ihre Zuständigkeit und die medizinische Notwendigkeit. Im Anschluss erhält Ihr behandelnder Arzt ein weiteres Formular, welches ebenfalls ausgefüllt und der Krankenkasse zugeschickt werden muss. Nach erneuter Prüfung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse die Mitteilung, ob die Reha genehmigt wird. Mit uns vereinbaren Sie anschließend Ihren Aufnahmetermin.
Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie im Bereich Infos für Zuweiser.












