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Eigenanteil
Je nach Kostenträger und Art der Behandlung in unserer Einrichtung können für Sie Eigenanteile entstehen:
- Eigenanteil Ambulante Reha
- Eigenanteil Heilmittel
Eigenanteil Ambulante Reha
Kostenträger Deutsche Rentenversicherung: Es ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Kostenträger Gesetzliche Krankenkasse: Wie im Krankenhaus, sind pro Behandlungstag 10 Euro Eigenanteil zu zahlen. Diesen Betrag müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Im Krankenhaus gezahlte Eigenanteile werden angerechnet, Sie müssen den Eigenanteil insgesamt (Krankenhausaufenthalt plus Reha) für höchstens 28 Tage zahlen.
Kostenträger Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger: Es ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Kostenträger Private Krankenversicherung: Ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden, hängt von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ab.
Eigenanteil Heilmittel
Kostenträger Gesetzliche Krankenkasse: Pro Verordnung müssen Sie 10 Euro Rezeptgebühr sowie 10 Prozent der Gesamtbehandlungskosten bezahlen. So entsteht zum Beispiel für 6 Behandlungen in der Krankengymnastik je nach Krankenkasse ein Eigenanteil von ca. 18,50 Euro. Der Eigenanteil ist am ersten Behandlungstag zu zahlen.
Kostenträger Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger: Es ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Kostenträger Private Krankenversicherung: Ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden, hängt von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ab.












